Pflegesach­leistung

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung der Pflegeversicherung, welche die häusliche Pflege in Form von Grundpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung umfasst.

Wer erhält Pflegesachleistung?

Die verordnete Leistung erhalten Sie als Versicherter durch einen ambulanten Pflegedienst oder eine Pflegekraft, die auf Basis eines Versorgungsvertrags von der Pflegekasse zugelassen sein muss. Die Pflegesachleistung wird von den Pflegekassen bis zu einem monatlichen Höchstsatz finanziert, dessen Höhe sich nach dem Pflegegrad richtet.

Voraussetzung für den Anspruch auf die Pflegesachleistung ist eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.

Höhe der Pflegesachleistung

Die Höhe der Pflegesachleistung orientiert sich am Pflegegrad (bis zum 31.12.2016 „Pflegestufe“) und beträgt:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 761 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro

Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 können maximal 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für diese anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag in Anspruch nehmen (Umwandlung). Voraussetzung ist, dass der Sachleistungsbetrag nur bis maximal 60 Prozent ausgeschöpft wurde und diese Umwandlung bei der Pflegekasse beantragt wird.

Kombination von Sachleistung und Pflegegeld

Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch, erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Mit dem Anteil aus dem Pflegegeld kann er zum Beispiel einen Angehörigen für dessen Hilfe bezahlen.

Leistungskomplex Hauswirtschaftliche Versorgung

Die Pflegesachleistung kann zur hauswirtschaftlichen Versorgung genutzt werden. Zu den Leistungen gehören Einkäufe und Besorgungen, Reinigung der Wohnung, Waschen und Bügeln sowie die Zubereitung von kalten und warmen Mahlzeiten.

Leistungskomplex Grundpflege

Durch die Pflegesachleistung können auch Leistungen der Grundpflege abgedeckt werden. Beispielsweise einfach oder umfangreiche Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Hilfe beim Verlassen oder Aufsuchen der Wohnung, An- und Auskleiden oder Mobilisation.

Unterstützung für Senioren

Ihre Alltagshelfer unterstützen Sie dabei, den Alltag besser zu bewältigen.

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Wir entlasten Angehörige bei der Betreuung von behinderten Familienangehörigen.

Unterstützung für Schwangere

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie schwangerschaftsbedingt Hilfe im Alltag benötigen.

Pflegesachleistung

Die Pflegesachleistung ist eine Leistung, welche auch die häusliche Pflege umfasst.

Dazu gehört die hauswirtschaftliche Versorgung, welche Ihre Alltagsbetreuung Harmony gerne für Sie übernimmt.

UNSERE LEISTUNGEN

Erstgespräch

Wir beraten Sie vorab über Entlastungsleistungen sowie Unterstützungsleistungen.

Leistungen auf Verordnung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach der gesetzlichen Regelung des § 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – einen Anspruch auf Haushaltshilfe » erfahren Sie mehr

Private Alltagsbetreuung

Freundlich und kompetent, erledigen wir für Sie eine Vielzahl haushaltsnaher Dienste » erfahren Sie mehr

Entlastungsleistungen

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.