Verhinderungspflege und Ersatzpflege
Die Verhinderungspflege und Ersatzpflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung.
Worum geht es bei der Verhinderungspflege und Ersatzpflege?
Verhinderungspflege – die oft auch als Ersatzpflege bezeichnet wird – ist eine Leistung, die durch die Pflegeversicherung abgedeckt wird.
Hierbei werden sozusagen Kosten übernommen, wenn eine private Pflegeperson, beispielsweise ein pflegender Angehöriger, kurzzeitig ausfällt und sich nicht um den pflegebedürftigen Menschen kümmern kann.
Oft ist das bei kurzer Krankheit oder einem Urlaub der Fall. Spätestens dann muss nach Alternativen gesucht werden. In der Regel übernehmen dabei ambulante Pflegedienste anfallende Aufgaben.
Dazu gehören: Hygiene, die Essenszubereitung oder das Beschäftigen pflegebedürftiger Menschen. Die Pflegekasse deckt die Kosten für den Aufwand durch einen Pflegedienst ab. Dies muss bei der zuständigen Pflegekasse vorher beantragt werden.
Auch die Kosten für die Alltagsbetreuung können übernommen werden. Wir beraten Sie gerne.
Wie lange besteht Anspruch auf Verhinderungspflege?
Benötigen Sie Verhinderungspflege, kann diese bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Diese zahlt Verhinderungs- bzw. Ersatzpflege für längstens sechs Wochen (42 Tage) pro Kalenderjahr.
Unabhängig von der Pflegestufe erhalten Pflegebedürftige dafür bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr. Soweit die Leistungen der Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft sind, können diese auch bis zu 50% (843 Euro) für die Verhinderungspflege genutzt werden, sodass dafür bis zu 2.528 Euro zur Verfügung stehen. Im Zeitraum der Verhinderungspflege bezahlt die Pflegekasse die Hälfte des bisher gezahlten Pflegegeldes für sechs Wochen weiter.
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Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Wir entlasten Angehörige bei der Betreuung von behinderten Familienangehörigen.
Unterstützung für Schwangere
Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie schwangerschaftsbedingt Hilfe im Alltag benötigen.
Verhinderungspflege und Ersatzpflege
Die Pflegekasse deckt die Kosten für die Verhinderungspflege – die oft auch als Ersatzpflege bezeichnet wird – ab.
Wir beraten Sie und unterstützen Sie bei der Antragsstellung.
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Entlastungsleistungen
Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.