Entlastungs­leistungen und Unterstützungs­leistungen

Entlastungsleistungen und Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und Angehörige: unsere Pflegehelfer unterstützen Sie bei der Versorgung von Angehörigen.

Was sind Entlastungsleistungen?

Bei Entlastungsleistungen und Betreuungsleistungen handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Bei uns übernehmen Pflegehelfer für einige Stunden pro Woche verschiedene Aufgaben. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.

Wer hat Anspruch auf Entlastungsleistungen?

Pflegebedürftige haben bereits ab Pflegegrad 1 einen Anspruch auf 131 Euro im Monat für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Diese zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen stehen Ihnen nach § 45b SGB XI zu.

Sollten 131 Euro pro Monat nicht ausreichen, können Pflegebedürftige einen Teil ihrer Pflegeleistungen umwidmen lassen. Auf diese Weise lassen sich bis zu 40 Prozent des Betrags für Pflegesachleistungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen nutzen. Das ist sinnvoll, wenn diese nicht für die Pflege benötigt werden. Für die Umwidmung ist ein Antrag bei der Pflegekasse nötig. Bitte sprechen Sie uns an, wir sind Ihnen gerne behilflich.

Hierbei gilt es zu differenzieren zwischen Betreuungs- und Entlastungsleistungen bei Pflegegrade 1 sowie dem Pflegegeld.
Anspruch auf Pflegegeld besteht erst ab Pflegegrad 2 und zwar in Höhe von 332 Euro und bei Pflegegrad 3 wird ein Pflegegeld in Höhe von 573 Euro von der Pflegekasse gezahlt.

Was passiert mit nicht genutzten Entlastungsleistungen?

Werden die Ihnen zustehenden 131 Euro/Monat nicht voll ausgeschöpft, so kann der Restbetrag in den Folgemonaten genutzt und auch in das darauffolgende Jahr übertragen werden.

Wichtig zu wissen ist, dass nicht genutzte Entlastungs- und Betreuungsleistungen am 30. Juni des Folgejahres verfallen.

Pflege von Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand

Zu den Menschen mit erhöhtem Betreuungsaufwand gehören beispielsweise Demenzkranke. Die professionelle und bedarfsgerechte Versorgung von Pflegebedürftigen mit eingeschränkter Alltagskompetenz liegt uns besonders am Herzen. Wir verfügen über qualifizierte Pflegehelfer und sorgen durch entsprechende Schulungen für eine Versorgung mit Herz und Können.

Unterstützung für Senioren

Ihre Alltagshelfer unterstützen Sie dabei, den Alltag besser zu bewältigen.

Unterstützung für Menschen mit Behinderung

Wir entlasten Angehörige bei der Betreuung von behinderten Familienangehörigen.

Unterstützung für Schwangere

Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie schwangerschaftsbedingt Hilfe im Alltag benötigen.

Entlastungsleistungen und Unterstützungsleistungen

Unsere Pflegehelfer unterstützen Pflegebedürftige und Angehörige bei der Versorgung.

UNSERE LEISTUNGEN

Erstgespräch

Wir beraten Sie vorab über Entlastungsleistungen sowie Unterstützungsleistungen.

Leistungen auf Verordnung

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben nach der gesetzlichen Regelung des § 38 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch – SGB V – einen Anspruch auf Haushaltshilfe » erfahren Sie mehr

Private Alltagsbetreuung

Freundlich und kompetent, erledigen wir für Sie eine Vielzahl haushaltsnaher Dienste » erfahren Sie mehr

Entlastungsleistungen

Bei Entlastungs- und Betreuungsangeboten handelt es sich um zusätzliche Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. So sind die Pflegebedürftigen gut versorgt und die Angehörigen können neue Kraft tanken.